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Schulrecht: „Manche Klagen lehnen wir auch ab“

Teil II unserer Serie zum Schulrecht: Wenn guter Wille und Gespräche nicht mehr helfen. Fachanwalt Christian Birnbaum erzählt, warum seine Kanzlei manche Klagen von Eltern auch ablehnen.


Herr Birnbaum, weswegen kommen Eltern am häufigsten zu Ihnen?
Weil sie nicht den Platz an der Schule bekommen haben, den sie möchten. Das Thema Wunschschule macht sicher die Hälfte unserer Fälle aus, manchmal sogar deutlich mehr – das ist ein echtes Saisongeschäft geworden. Ebenfalls häufig sind schulische Sanktionsmaßnahmen, etwa der Ausschluss vom Unterricht oder von einer Klassenfahrt. Zeugnisfragen sind im Vergleich dazu deutlich seltener.

VITA

  • Birnbaum/Schulrecht/Magazin SCHULE

    Christian BIRNBAUM, ist Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht sowie Honorarprofessor an der Hochschule Fresenius. Er hat zwei Bücher über Schulrecht geschrieben. Seine Kanzlei ist erreichbar unter www.birnbaum.de

Tatsächlich? Ich hätte erwartet, dass es häufig Streit um Zeugnisnoten gibt.
Zeugnisse sind vor allem emotional wichtig, eine ungerechte Zensur kann ein Kind sehr verletzen. Aber wenn Sie das Ganze pragmatisch angehen, lohnt sich ein Rechtsstreit meistens nicht. Im Ernst: Es kann einem ja Schlimmeres passieren, als mal eine Klasse zu wiederholen. Und für eine ungerechte Englischnote in der achten Klasse interessiert sich später doch niemand mehr.

Aber fürs Studium zählt manchmal jedes Zehntel.
Ich klage Ihr Kind lieber in seinen Wunschstudiengang, das funktioniert wenigstens fast immer. Bei den Noten haben Lehrkräfte viel Ermessensspielraum, da kommen sie juristisch selten weiter.

Klappt das Reinklagen auch bei der Wunschschule?
Meistens. Aber ich frage die Eltern vorher schon genau, ob ihnen diese Schule wirklich wichtig genug ist, um zu riskieren, dass ihr Kind dort einen belasteten Start hat. Wir klagen ja gegen die zukünftigen Lehrer, und ich wundere mich manchmal, wie persönlich manche Lehrkräfte und Direktoren so eine juristische Auseinandersetzung nehmen.

Warum ist den Eltern die Wunschschule überhaupt so wichtig?  
Das frage ich mich auch. Bei einigen Eltern spüre ich da eine richtige Angst. Viele haben offenbar das Gefühl, wirklich alles tun zu müssen, um ihren Kindern einen optimalen Startplatz im Ringen um die besten Zukunftschancen zu bieten. Ich finde das erschreckend.

Versuchen Sie manchmal, Eltern eine Klage auszureden?
Ich muss mich nicht zu 100 Prozent mit einer Klage identifizieren, um sie erfolgreich zu führen. Aber ich möchte doch, dass meine Mandanten die Chancen und Risiken realistisch abschätzen können. Tatsächlich ist in vielen Fällen die Sache nach dem Erstgespräch erledigt. Aber manche Klagen lehnen wir auch ab.

Welche?
Wenn es Mandanten offensichtlich nur ums Rechthaben geht, das Kind zum Beispiel schon die Schule gewechselt hat, wir aber noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die alte Schule führen sollen. Da sage ich: Nachtreten bringt nichts, wenn die Maus tot ist, ist sie tot.

Sie haben selbst drei Kinder. Haben Sie dadurch mehr oder weniger Verständnis für die Lehrkräfte?
Mein Lehrerbild hat sich schon durch meine Arbeit sehr verändert – und zwar nicht zum Schlechten! Lehrkräfte werden heute mit teils irrwitzigen Erwartungen konfrontiert, und die meisten geben trotzdem ihr Bestes. Kein Wunder, dass die ziemlich angefressen sind, wenn wir ihnen auch noch mit einer Klage kommen. Zumal nicht immer pädagogisch sinnvoll ist, was rechtlich richtig ist.



Unsere Themen im Überblick

  1. Mein Kind 10jahre alt besucht Gymnasium in Hamburg.Ein mal hat er Erdnüsse gegesen und dadurch sein Mitschüler geféhrdet(Allergie)
    Obwohl in Klassenrat besprochen war.
    Mir ist gesagt worden er bekommt irgendwann strafe dafür.
    Heute müsste er die Strasse kähren in die Sonne und er kommt mit Kopfschmerzen nach Hause.mir hat keine gesagt das mein Sohn verspettet wird.Und Strasse kähren?Ist das nicht minderwertig?konte er nicht die Bank oder Fenster putzen??

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