Im Jahr 2013 wurden knapp 170 000 Ehen geschieden. Etwa 90 000 davon waren Ehen von Eltern mit mindestens einem Kind. Das bedeutet: Etwa 90 000 Mütter und 90 000Väter trafen sich vor Gericht bei ihrem Scheidungstermin. Beim Verlassen des Gerichtssaals waren sie zwar kein Ehepaar mehr, aber immer noch Eltern ihrer gemeinsamen Kinder.
Gehörten Sie auch dazu, oder steht Ihnen so etwas bevor? Dann habe ich eine große Bitte an Sie: Bleiben Sie nicht nur Eltern Ihrer gemeinsamen Kinder, sondern bleiben Sie auch ein ElternPAAR!
Im Idealfall schaffen es Eltern – zumindest nach der akuten Trennungsphase –, weiter gemeinsam oder wenigstens nicht gegeneinander für ihre Kinder da zu sein. Das sind oft die Eltern, die ich als Familienrichterin tatsächlich nur bei ihrem Scheidungstermin zu sehen bekomme und denen ich beim Verlassen des Sitzungssaals kein „Auf Wiedersehen“, sondern ein „Alles Gute“ mit auf den Weg geben kann.
Der Regelfall ist das leider nicht. Oft treffen sich die Menschen, die sich einmal gegenseitige Achtung versprochen haben, in erbittertem Kampf um Hab und Gut und leider auch um ihre Kinder nicht nur einmal an meinem Richtertisch.
Während ich beim Streit um Unterhalt, Hausrat, Ehewohnung oder Zugewinn mit juristischen Argumenten und nötigenfalls mit einer Sachentscheidung Klarheit schaffen kann, ist das beim Streit um Umgang und elterliche Sorge nur bedingt möglich. Sicher kann ich auch da eine gerichtliche Regelung treffen, wo ein Kind künftig leben soll, wie und wo es mit welchem Elternteil Zeit verbringen darf und wer welche Entscheidungen zukünftig für das Kind treffen kann. Aber ist dem Kind damit wirklich geholfen? Was es in dieser Situation am dringendsten braucht, ist aus meiner Sicht keine Gerichtsentscheidung. Es braucht vielmehr Eltern, die in der Lage sind, diese Entscheidungen gemeinsam zu treffen und – hier liegt sicher eine große Schwierigkeit – diese dann auch in ihrem neuen Alltag streitfrei umzusetzen.
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Kinder kann und darf ich nicht „gerecht aufteilen“, denn das würde ihnen nicht guttun. Deshalb muss ich denjenigen Elternteilen, die meinen, sie hätten ein Recht darauf, ihre Kinder jedes zweite Wochenende, die Hälfte der Ferien und an den Feiertagen anteilig bei sich zu haben, unmissverständlich klarmachen, dass sich eine solche Regelung nicht im Gesetz wiederfindet. Das ist auch gut so. Es geht nicht um festgezurrte, starre Vorgaben, sondern es gilt, eine für das jeweilige Kind passende, im Juristendeutsch: kindeswohlentsprechende Lösung zu finden.
Eine solche Lösung finden Eltern, die ihre Kinder natürlich viel besser kennen als ich, aus einem einzigen Kindesanhörungstermin in nüchterner Gerichtsatmosphäre, im besten Falle selbst, während eine gerichtliche Regelung immer nur die zweite Wahl sein kann. Ich habe aber großes Verständnis dafür, wenn Eltern angesichts der eigenen Verletzungen bei dem Versuch, gemeinsame Entscheidungen für ihre Kinder zu treffen, in eine Überforderungssituation geraten und Hilfe benötigen. Und ich habe Respekt davor, wenn diese Eltern sich ihre Überforderung eingestehen und die nötige Hilfe beim Jugendamt und gegebenenfalls auch bei Gericht erbitten. Ich wünsche dann aber eines: dass es diesen Eltern gelingt, im Alltag wieder gemeinsam den Blick auf ihre Kinder zu richten und daran zu denken, dass sie zwar kein Ehepaar mehr sind – aber immer noch ein Elternpaar!
Eine Scheidung ist immer schwierig! Das ganze wird natürlich nicht leichter wenn Kinder im Spiel sind. Ich denke, es ist wichtig, eine faire Lösung ohne viel Streitigkeiten zu finden, um es den Kindern nicht noch schwerer zu machen. Dafür würde ich einen Fachanwalt einschalten. Viele Grüße